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Photographing Art

AGB's bei Lupina

Allgemeine Geschäftsbedingungen 



1. Gestaltung der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote des Atelier Lupina erfolgen ausschließlich aufgrund der einheitlich geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Blumenfachgeschäfte“. 

Von diesen AGBs abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser, Einheitlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

Schriftliche Angebote des Atelier Lupina können nur unverzüglich angenommen werden, es sei denn, dass eine längere Bindung vereinbart ist. Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden.

3. Preise 

Die Preise des Atelier Lupina verstehen sich ohne Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung.
Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Trockenblumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, also etwa Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort, usw. 

4. Fälligkeit 

Die Lieferungen des Atelier Lupina sind entweder vorab per Überweisung oder über Paypal zu entrichten.

5. Lieferzeit und Gefahrtragung

Vorausbestellte Ware ist am vereinbarten Tag anzuliefern und anzunehmen. Bei Bestellungen für Sonn- und Feiertage ist das Atelier Lupina berechtigt, die Ware am Vortag anzuliefern. Wird der Kunde am Vortag nicht angetroffen, wird das Atelier Lupina die vorausbestellte Ware am vereinbarten Tag anliefern. Jede Versendung oder Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Das Atelier Lupina haftet nicht bei unleserlicher, unvollständiger oder falscher Lieferanschrift. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet das Atelier Lupina nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung.

 6. Gewährleistung und Haftung

(1)  Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen bzw. Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist, es sei denn, dass eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Pflanze getroffen wurde. 

(2)  Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist das Atelier Lupina zunächst berechtigt, nach seiner Wahl dem Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten 

(3)  Offensichtliche Mängel müssen dem Atelier Lupina unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung, möglichst schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Mangels befinden, zur Besichtigung durch das Atelier Lupina bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistung des Atelier Lupina aus. Die Beweislastumkehr gem. § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. 

(4)  Das Atelier Lupina leistet keinen Ersatz bei Nichteinhaltung von Pflegehinweisen. 

(5)  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen. 

(6)  Vom Atelier Lupina gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porosität eine gewisse Wasseraufnahme besitzen; sie sind nicht als wasserdicht, sondern als mehr oder weniger wasserundurchlässig zu bezeichnen. Das Atelier Lupina kann deshalb keinen Ersatz für Schäden leisten, die dadurch entstehen, dass der Kunde es unterlässt, zusätzliche Überlaufgefäße, Wasserauffangschalen oder ähnliche wasserdichte Behälter aufzustellen.

7. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Inhabers des Atelier Lupina.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Atelier Lupina.

AGB: AGB
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